Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse in Alsdorf
Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten erstattet.
Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.

Welche Umzugshilfen gibt es für pflegebedürftige
Menschen und Senioren?
Pflegebedürftige Menschen und Senioren mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, die von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Zuschüsse können auch für Umzüge genutzt werden und bis zu 4.180 Euro betragen.
Unser erfahrenes Team kümmert sich um den gesamten Umzug, einschließlich des Abbaus und Wiederaufbaus Ihrer Möbel. Bei Bedarf bieten wir auch einen Einpackservice an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren Umzug zu planen und Ihnen bei der Antragstellung bei der Pflegekasse behilflich zu sein.
- Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte
- pflegegerechter Umbau des Badezimmers
- Ein- und Umbau von Mobiliar
- fester Einbau bestimmter technischer Hilfen
- Umzugskosten und mehr...
Als professionelles Umzugsunternehmen mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie einen Krankenkassenumzug durchführen möchten. Das Team von All in 1 Umzüge bietet Ihnen sämtliche Leistungen für Ihren Umzug. Wir kümmern uns auch um die Abrechnung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie unseren Profis!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Umzüge mit Kostenübernahme
durch die Pflegekasse
Die Kosten für einen Umzug müssen Sie in manchen Fällen nicht selbst tragen. Wer Unterstützung vom Jobcenter erhält oder als Pflegefall eingestuft ist, kann unter Umständen eine Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Zuschuss für einen Umzug von der Krankenkasse.

Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?
Die Zuschussgewährung durch die Krankenkasse kommt nicht für alle in Frage. Grundvoraussetzung für die Zahlung ist die Anerkennung des Pflegefalls. Dabei erfolgt die Kostenübernahme nicht durch die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Da diese oftmals Hand in Hand arbeiten, wird diese Form der Umzugskostenbeihilfe gerne verwechselt. Wobei stets von Fall zu Fall geprüft wird, ob die Anforderungen für einen Zuschuss für einen Krankenkassen-Umzug erfüllt sind.
Wie viel Zuschuss erhalten Sie von der Krankenkasse?
In Deutschland ist im §40 Abs. 4 SGB IX geregelt, wer die Umzugshilfe in anspruch nehmen datf und was dafür benötigt wird. Dort ist die Pflegekasse erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten für einen Krankenkassen-Umzug übernimmt.
er Umzugszuschuss kann maximal 4.180€ pro pflegebedürftige Person betragen. Der Wohnungswechsel für ein älteres Pärchen kann demnach mit doppelt so viel Geld bezuschusst werden.
Voraussetzungen für einen Zuschuss
Die Zuschussgewährung für einen Krankenkassenumzug erfolgt nach individueller Prüfung. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen. Idealer Weise müssen Sie nur einen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen vorlegen.
Alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick:
- Sie müssen einen Pflegegrad von 1 bis 3 besitzen.
- Sie sind bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig.
- Ihre Wohnung lässt sich nicht an Ihre Bedürfnisse anpassen.
- Sie sind selbst nicht in der Lage den Umzug durchzuführen.
Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben der pflegebedürftigen Person zu erleichtern. Dabei steht es den Krankenkassen zu, vorab die ins Auge gefasste Wohnung zu überprüfen.
Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende Leistungen:
- Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
- Arbeitslöhne der Umzugshelfer
- Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
- Verdienstausfall für die beim Umzug behilflichen Familienmitglieder, Bekannten und Freunde
- Materialkosten (Kartons etc.)
- Anfallende Gebühren (bspw. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der alten Wohnung)
Diese Punkte verstehen sich alle als „Kann“-Bestimmung und werden von der Krankenkasse individuell festgelegt. Somit variiert auch die am Ende ausbezahlte Summe. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen.
Welche Umzüge werden bezuschusst?
- Umzug ins betreute Wohnen / Senioren-WG
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
- Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
- Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
- Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
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