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Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse in Köln

Beantragen Sie einen Zuschuss der Pflegekasse bzw. Krankenkasse für Ihren Umzug und zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds – bis zu 4.180 Euro sind möglich!

Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten erstattet.

Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.

Welche Umzugshilfen gibt es für pflegebedürftige
Menschen und Senioren in Köln?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und Senioren beim Umzug in Köln. Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung ihres Wohnumfelds, die von der Pflegekasse übernommen werden können. Diese Zuschüsse können ebenfalls für Umzüge in der Domstadt genutzt werden und bis zu 4.180 Euro betragen.

Unser erfahrenes Team übernimmt sämtliche Schritte des Umzugs, darunter den Abbau und Wiederaufbau Ihrer Möbel. Bei Bedarf bieten wir auch einen Einpackservice an. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Umzug zu planen und Sie bei der Antragstellung bei der Pflegekasse zu unterstützen.

Einen Zuschuss der Pflegekasse gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können:
  • Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte
  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers
  • Ein- und Umbau von Mobiliar
  • fester Einbau bestimmter technischer Hilfen
  • Umzugskosten und mehr...

Krankenkassenumzüge in Köln


Als erfahrenes Umzugsunternehmen mit langjähriger Expertise unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Krankenkassenumzug in Köln. Das Team von All in 1 Umzüge Köln steht Ihnen zur Verfügung und bietet Ihnen sämtliche Dienstleistungen rund um Ihren Umzug an. Wir übernehmen auch die Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Verlassen Sie sich auf unsere Fachleute!

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Umzüge mit Kostenübernahme
durch die Pflegekasse

In einigen Fällen müssen Sie die Kosten für einen Umzug nicht selbst tragen. Personen, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten oder als Pflegefall eingestuft sind, können unter bestimmten Umständen eine Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme für einen Umzug in Köln durch die Krankenkasse.


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Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?

Die Krankenkasse bezahlt den Umzug nicht direkt. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse, vorausgesetzt, der Pflegefall wird anerkannt. Obwohl die Pflege- und Krankenkassen oft zusammenarbeiten, wird die Kostenübernahme für den Umzug manchmal irrtümlicherweise der Krankenkasse zugeschrieben. Es wird jedoch immer im Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss für einen Umzug durch die Pflegekasse erfüllt sind.

Wie viel Zuschuss erhalten Sie von der Krankenkasse?

In Deutschland regelt §40 Abs. 4 SGB IX, wer Anspruch auf Umzugshilfe hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. In diesem Gesetz wird die Pflegekasse erwähnt, die die Umzugsfirma in Köln und gegebenenfalls weitere Kosten für einen Umzug im Rahmen der Krankenkasse übernimmt.

Der Umzugszuschuss kann für jede pflegebedürftige Person maximal 4.180€ betragen. Somit kann ein Umzug für ein älteres Pärchen mit dem doppelten Betrag bezuschusst werden.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Die Gewährung des Zuschusses für einen Umzug im Rahmen der Krankenkasse erfolgt nach einer individuellen Prüfung. Der Antrag hierfür ist bei der Pflegekasse zu stellen. Im Idealfall benötigen Sie lediglich einen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen.

Alle wichtigen Voraussetzungen im Überblick:

  • Sie müssen einen Pflegegrad von 1 bis 3 besitzen.
  • Sie sind bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig.
  • Ihre Wohnung lässt sich nicht an Ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Sie sind selbst nicht in der Lage den Umzug durchzuführen.

Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben der pflegebedürftigen Person zu erleichtern. Dabei steht es den Krankenkassen zu, vorab die ins Auge gefasste Wohnung zu überprüfen.

Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende Leistungen:

  • Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
  • Arbeitslöhne der Umzugshelfer
  • Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
  • Verdienstausfall für die beim Umzug behilflichen Familienmitglieder, Bekannten und Freunde
  • Materialkosten (Kartons etc.)
  • Anfallende Gebühren (bspw. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der alten Wohnung)

Diese Punkte verstehen sich alle als „Kann“-Bestimmung und werden von der Krankenkasse individuell festgelegt. Somit variiert auch die am Ende ausbezahlte Summe. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen.

Welche Angaben benötigt die Pflegekasse zur Bearbeitung Ihres Antrags?

Ob als Formular, formlos oder direkt online: Die folgenden Angaben muss Ihr Antrag bei der Krankenkasse auf jeden Fall enthalten:

  • Vor- und Ihren Nachnamen (beziehungsweise den vollständigen Namen der Person, für die Sie den Zuschuss beantragen),
  • Aktuelle, vollständige Anschrift,
  • Versichertennummer,
  • Kontoverbindung (oder – falls Sie bereits alles organisiert haben – die der Firma/Firmen, die Sie mit dem Umzug und eventuellen Umbauten betrauen möchten),
  • eine genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen (falls in Ihrer neuen Wohnung noch welche vorgenommen werden müssen)
  • die Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen,
  • bereits eingeholte Kostenvoranschläge,
  • Angaben darüber, ob Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt den einen oder anderen Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten haben.

Sie wollen wissen, wie das funktioniert?

Dann melden Sie sich doch für ein kostenfreies Beratungsgespräch bei uns!

Wir klären in einem kurzen Telefonat, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten haben und in welcher Höhe dieser Zuschuss gezahlt werden kann.

Wenn Sie es wünschen, dann kümmern wir uns im Anschluss auch um die Beantragung und Durchsetzung des Zuschusses bei Ihrer Pflegekasse. Ganz unkompliziert und ohne Risiko!

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Weitere relevante Leistungsträger bei Umzügen und Entrümpelungen

Nicht nur die Pflegekasse kann dir bei einem bevorstehenden Umzug finanziell behilflich sein. Eventuell fallen Sie unter das Bundesversorgungsgesetz und können sich darüber weitere Umzugshilfe organisieren.

Auch eine gesetzliche oder private Unfallversicherung kommt eventuell für die Umzugskosten auf. Berufstätige Personen mit Pflegegrad können sich zudem beim Jobcenter erkundigen.

Am Ende kommunizieren die verschiedenen Leistungsträger miteinander. Um die gesetzlichen Vorgaben für den Zuschuss zu erfüllen und die Aufteilung der Kosten zu vereinbaren.


Fazit: Wer einen Seniorenumzug-Zuschuss benötigt, hat mehrere Möglichkeiten, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Kundenberater unseres Umzugsunternehmens helfen Ihnen bei Bedarf gern bei der Stellung der notwendigen Anträge.

Welche Umzüge werden bezuschusst?

  • Umzug ins betreute Wohnen / Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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