Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse in Aachen

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Zuschusses von bis zu 4.180 Euro für Ihren Umzug und die Verbesserung Ihres Wohnumfelds durch Unterstützung der Pflege- oder Krankenkasse in Aachen!

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung feststellen, dass Ihre aktuelle Wohnung nicht mehr Ihren Bedürfnissen entspricht, besteht die Option, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung zu beantragen, einschließlich Umzugskosten. Bei einem Umzug aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit werden Ihre Kosten von der Krankenkasse erstattet.

Wir bieten Ihnen gerne einen Full-Service für Ihren Krankenkassen-Umzug in Aachen an und kümmern uns um alle erforderlichen Schritte. Die Kosten können wir vollständig über die Pflegekasse abrechnen, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt.

Welche Umzugshilfen gibt es für pflegebedürftige
Menschen und Senioren in Aachen?

Es gibt verschiedene Umzugshilfen für pflegebedürftige Menschen und Senioren, die Unterstützung benötigen:

  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung ihres Wohnumfelds, die von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Zuschüsse können auch für Umzüge in Aachen genutzt werden und betragen bis zu 4.180 Euro.
  • Komplette Umzugsorganisation: Ein erfahrenes Team kann sich um den gesamten Umzug kümmern, einschließlich des Abbaus und Wiederaufbaus Ihrer Möbel. Bei Bedarf kann auch ein Einpackservice angeboten werden.
  • Planungshilfe und Antragsunterstützung: Das Team steht Ihnen zur Seite, um Ihren Umzug zu planen und Sie bei der Antragstellung bei der Pflegekasse zu unterstützen.

Mit diesen Hilfen können pflegebedürftige Menschen und Senioren ihren Umzug erleichtern und sicherstellen, dass ihr neues Zuhause ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sein können. Dazu gehören:

  • Türverbreiterungen oder die Installation von festen Rampen und Treppenliften
  • pflegegerechter Umbau des Badezimmers, um die Zugänglichkeit zu verbessern
  • Ein- und Umbau von Möbeln, um die Wohnsituation an die Bedürfnisse anzupassen
  • fester Einbau bestimmter technischer Hilfsmittel, die die Pflege unterstützen
  • Übernahme von Umzugskosten und weiteren damit verbundenen Ausgaben

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen in ihrem Zuhause sicher und selbstständig leben können.


Als etabliertes Umzugsunternehmen mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Krankenkassenumzug. Das Team von All in 1 Umzüge stellt Ihnen sämtliche Leistungen für einen reibungslosen Umzug zur Verfügung. Wir übernehmen auch die Abrechnung mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Expertise und lassen Sie uns den Umzug für Sie organisieren!

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Umzüge mit Kostenübernahme
durch die Pflegekasse

In einigen Fällen müssen Sie die Kosten für einen Umzug nicht selbst tragen. Personen, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten oder als Pflegefall eingestuft sind, haben unter Umständen die Möglichkeit, eine Übernahme der Umzugskosten zu beantragen. Für weitere Informationen zum Zuschuss für einen Umzug in Aachen von der Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Wem bezahlt die Krankenkasse den Umzug?

Die Krankenkasse bezahlt den Umzug nicht direkt. Die Zuschussgewährung durch die Krankenkasse ist nicht für jeden möglich. Eine Grundvoraussetzung für die Zahlung ist die Anerkennung des Pflegefalls. Die Kostenübernahme erfolgt daher nicht durch die Krankenkasse, sondern durch die Pflegekasse. Da diese beiden Institutionen oft zusammenarbeiten, wird diese Form der Umzugskostenbeihilfe häufig verwechselt. Es wird jedoch immer individuell geprüft, ob die Anforderungen für einen Zuschuss für einen Umzug über die Krankenkasse erfüllt sind.

Wie viel Zuschuss erhalten Sie von der Krankenkasse?

Die Höhe des Zuschusses von der Krankenkasse richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die im §40 Abs. 4 SGB IX festgelegt sind. Dort wird geregelt, wer die Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Die Pflegekasse wird in diesem Zusammenhang erwähnt, da sie die Umzugsfirma und gegebenenfalls weitere Kosten für einen Krankenkassen-Umzug übernimmt.

Gemäß diesen Bestimmungen kann der Umzugszuschuss maximal 4.180€ pro pflegebedürftiger Person betragen. Demnach kann der Umzug eines älteren Paares mit dem doppelten Betrag bezuschusst werden.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Die Zuschussgewährung für einen Krankenkassenumzug erfolgt nach einer individuellen Prüfung und der Antrag ist bei der Pflegekasse einzureichen. Idealerweise muss lediglich ein Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen vorgelegt werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Der Antragsteller muss einen Pflegegrad von 1 bis 3 haben.
  • Er oder sie ist bereits Rentner oder offiziell berufsunfähig.
  • Die aktuelle Wohnung lässt sich nicht an die Bedürfnisse des Antragstellers anpassen.
  • Der Antragsteller ist selbst nicht in der Lage, den Umzug durchzuführen.

Das Ziel dieser Umzugshilfe ist es, das Leben der pflegebedürftigen Person zu erleichtern. Die Krankenkassen haben das Recht, die vorgesehene Wohnung vorab zu überprüfen.

Wenn grünes Licht gegeben wird, gibt es für den Wohnungswechsel folgende Leistungen:

  • Kosten für die Beratung durch eine Hilfsorganisation
  • Arbeitslöhne der Umzugshelfer
  • Fahrtkosten von privaten Umzugshelfern
  • Verdienstausfall für die beim Umzug behilflichen Familienmitglieder, Bekannten und Freunde
  • Materialkosten (Kartons etc.)
  • Anfallende Gebühren (z.B. eine Parkgenehmigung für ein Halteverbot vor der alten Wohnung)

Diese Punkte sind als "Kann"-Bestimmungen zu verstehen und werden von der Krankenkasse individuell festgelegt, wodurch die am Ende ausgezahlte Summe variiert. Häufig wird der fällige Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen.

Welche Angaben die Pflegekasse für die Bearbeitung des Antrags benötigt?

Ob als Formular, formlos oder direkt online - der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Antragstellers
  • Aktuelle, vollständige Anschrift
  • Versichertennummer
  • Kontoverbindung (oder, falls bereits organisiert, die der Firma/Firmen, die mit dem Umzug und eventuellen Umbauten beauftragt werden sollen)
  • Eine genaue Beschreibung der geplanten Umbaumaßnahmen (falls in der neuen Wohnung noch welche vorgenommen werden müssen)
  • Die Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen
  • Bereits eingeholte Kostenvoranschläge
  • Angaben darüber, ob bereits zu einem früheren Zeitpunkt Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten wurden.

Tipp: Möchten Sie den Zuschuss online bei der Pflegeversicherung beantragen? Einige Krankenkassen bieten ein interaktives Formular auf ihrer Website an, wo alle Dokumente hochgeladen werden können und Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt werden.

Folgende Umzüge werden bezuschusst:

  • Umzug ins betreute Wohnen oder in eine Senioren-WG
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  • Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
  • Umzug in die Nähe der Kinder oder pflegenden Angehörigen
  • Umzug vom Land in die Stadt (aufgrund besserer Versorgungsmöglichkeiten)

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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